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Taxi Lexikon

Taxi Lexikon
A Anfahrt Im Tarifgebiet: keine Anfahrtskosten nur Grundtaxe (plus eventueller Wartezeit) Wird ein Taxi außerhalb dem Tarifgebiet bestellt und führt die anschließende Fahrt nicht in dieses zurück, errechnet sich die Anfahrt aus den entstehenden Km zwischen nächstgelegenen Taxistandplatz und Abholadresse


Auswärtsfahrten
(außerhalb Tarifgebiet)

lt. Taxitarif: Fahrten über das Tarifgebiet hinaus freie Preisvereinbarung, jedoch pro Kilometer max. 1,80 €  (Rückfahrt dabei inkludiert). Sollten Sie die Rückfahrt in Anspruch nehmen, ist die Wartezeit nicht im Preis inbegriffen! 
Bestellen Sie ein Taxi bei  81 - 11 wird Ihnen pro Kilometer max. 1,70- € von deren Partnern oder Mitgliedern verrechnet.


Autoüberstellung Sonderservice von 81-11
Fixpreis Stadtgebiet: 30,- €

Fixpreis Tarifgebiet:   45,- €
Auswärts: 3,20-€ / km inkl. Retourfahrt


B Beförderungspflicht Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Das bedeutet im Klartext: Ein Taxifahrer kann eine Fahrt verweigern, wenn eine Person z.B. stark angetrunken ist, oder eine Gefahr für seine Sicherheit oder die seiner anderen Fahrgäste besteht. Das heißt aber auch ganz klar, dass eine Fahrt nicht abgelehnt werden darf, wenn sie "nur mal kurz um die Ecke" geht.


Botenfahrten siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11

Bus-Taxi
siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11


G Gewählte Fahrtstrecke Der Taxilenker hat Sie zur Bestimmung der Fahrtstrecke nach verlangen aufzuklären. (siehe Pflichten des Taxilenker)


Großraumlimousine
(auch nur GL genannt)
Ein "normales" Taxi fasst 5 Personen (4 Fahrgäste). Eine GL kann hingegen bis zu 8 Fahrgäste befördern. Der Fahrpreis entspricht dem Taxameterstand ohne Aufpreis


Gurtanlegepflicht Jeder im Taxi beförderter Fahrgast unterliegt der Gurtanlegepflicht.
mit Ausnahme von


keine Großraumlimousine
(auch nur KG genannt)
Ein Fahrzeug das max. 5 Personen (4 Fahrgäste) fasst. Vorteil: niedriger Einstieg speziell für älter Fahrgäste. Bei Bestellung einer KG wird keine GL (Großraumlimousine) geschickt.


E Emergency key siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11

F Fahrpreisanzeige siehe Taxameter

Fahrrad Es gibt Taxen, die ebenfalls Ihr Fahrrad mit nach Hause nehmen
Bitte einfach bei der Auftragserteilung bekanntgeben.
(Aufpreis: nur 1,50- € pro Fahrrad bei 81-11)


Fundgegenstände Zurückgebliebene Gegenstände sind bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben. Der Lenker hat den Gewerbeinhaber hievon zu verständigen.
Wir empfehlen aber bei den Salzburger Taxizentralen anzurufen, die eine Suchmeldung an die angeschlossenen Fahrzeuge weiterleiten.
Falls Sie eine Quittung von ihrer Taxifahrt haben, so rufen Sie bitte die Funkzentrale oder das Unternehmen an, dass auf der Quittung vermerkt ist. Leider kam es auch schon mal vor, dass Fundsachen auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind. Der Verdacht, daß der Taxifahrer diese Fundsache unterschlagen hat ist jedoch in der Regel ungerechtfertigt. Fundsachen können  vom Fahrer unentdeckt bleiben und ob der nächste Fahrgast so ehrlich ist und die Fundsache meldet ist fraglich.


K Kleintiere: (Hunde, Katzen usw.) Selbstverständlich wird  Ihnen bei Salzburgs Funkzentralen auch ein Taxi geschicken , dass Ihr Kleintier mitbefördert. Bitte unbedingt bei der Auftragserteilung bekanntgeben


Konto Service Konto bei 81-11 eröffnen und bargeldloser zufriedener Kunde werden

P Pflichtfahrgebiet Die Salzburger Taxen unterliegen nur innerhalb des Tarifgebietes der Beförderungspflicht. Kein Taxifahrer ist verpflichtet über dieses Gebiet hinaus zufahren. Das bedeutet z.B.: wenn Sie von Salzburg nach z.B.: Hallein fahren möchten, kann diese Fahrt theoretisch vom Fahrer abgelehnt werden. In der Praxis werden solche Touren jedoch nicht verweigert.


Q Quittung Rechnung über den Fahrpreis. Auf Verlangen muss Ihnen der Taxilenker eine vollständig ausgefüllte Quittung ausstellen. Bitte beachten Sie, dass auch das amtliche Kennzeichen angeführt ist!


R Rauchertaxen Rauchen ist in allen Taxen untersagt.

S Sachtransport siehe: Infos für Taxikunden / Service TOTAL bei 81 - 11


Stadtrundfahrt Wird mit Taxameter verrechnet


Standplatzordnung Das erste aufgestellte Taxifahrzeuge hat in der Regel den Fahrgast zu befördern


Streckentarif (Tarifgebiet) Grundtaxe 3€ einschließlich der ersten 110m bzw. die erste Wartezeit von 30 Sekunden. Für je weitere angefangene 110m 0,20€, das entspricht einem Kilometerpreis von gerundet 1,80€; ab 1.541 m je weitere angefangene 155 m 0,20- €, das entspricht einem Kilometerpreis von gerundet 1,30- €


T Tariferhöhung Der Taxitarif ist in Zukunft  an die prozentuellen Steigerungen des Verbraucherpreisindex und des Tariflohnindex gebunden, das heißt der Tarif erhöht sich automatisch.



Tarifgebiet Personenfahrten im Stadtgebiet von Salzburg sowie in den Gemeinden Bergheim und Wals-Siezenheim und von diesen Gemeinden in die Gemeinden Anif, Anthering ,Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Grödig,  Hallwang,  Koppl,  Salzburg-Stadt,  Wals-Siezenheim  und umgekehrt sowie innerhalb dieser Gemeinden.


Tarifpflicht Das Taxigewerbe unterliegt im Tarifgebiet einer Tarifpflicht. Dies bedeutet, dass Fahrgäste nur mit eingeschaltetem Taxameter befördert werden dürfen.


Taxameter Das Taxameter (kurz auch nur Uhr genannt) dient zur Ermittlung des Fahrpreises. Die Ermittlung des Fahrpreises berechnet sich nach gefahrener Wegstrecke und Wartezeit (Stau, Ampel, usw.). Das Eichamt ist für die Einstellung und Eichung verantwortlich


Taxiwahl Sie können am Standplatz den Fahrer mit seinem Fahrzeug wählen der Ihren persönlichen Ansprüchen entspricht. Dies entspricht aber nicht der Regel!


Trinkgeld Normalerweise wird dem Taxilenker bei freundlichem und zuvorkommenden Service ein Trinkgeld zugerechnet. Wobei man bei kurzen Strecken eher mehr gibt als bei langen Strecken.


V Vorbestellung Bei  wichtigen  Terminen  empfehlen wir Ihnen einen Tag zuvor ein Taxi bei einer Funkzentralen (8111, Salzburgs größte  Funkvereinigung mit ca. 75% aller Taxen) vorzubestellen. Bei diesem Service entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. An Festtagen empfiehlt es sich ebenfalls ein Taxi  vorzubestellen, weil an den Feiertagen die Nachfrage besonders hoch ist und eventuelle Engpässe auftreten können.


W Wartezeit Für je angefangene 33 Sekunden 0,20 € (ist im ausgewiesenen Fahrpreis der Taxameteruhr enthalten).



Wechselgeld In Salzburg werden leider immer wieder Kollegen überfallen. Aus Sicherheitsgründen führen unsere Kollegen deswegen nur einen geringen Wechselgeldbestand mit sich. Wir bitten Sie daher, den Fahrpreis einigermaßen passend zu zahlen. Selbstverständlich wird jeder Kollege bereit sein € 50,- wechseln zu können. Sollte ein Kollege jedoch einmal nicht in der Lage sein größere Scheine zu wechseln, so bitten wir Sie dafür um Verständnis.

Weiterbeförderung siehe : Infos für Taxikunden / Rechte des Taxilenkers

Z Zählweise der Personen im Taxifahrzeug Bei der Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist die Genehmigung des Fahrzeuges maßgeblich. Es darf dabei die größte Anzahl der Personen, die mit dem Fahrzeug befördert werden und der Personen, die auf jeder einzelnen Sitzbank befördert werden nicht überschritten werden.


Zuschläge von 21.00 bis 06.00 Uhr (Berechnung erfolgt automatisch) 1 Zuschlag
für Fahrten an Sonn- und Feiertagen (Berechnung erfolgt automatisch) 1 Zuschlag
für die Behebung von kleineren Wagenverunreinigungen 30 Zuschläge
für die Behebung von größeren Wagenverunreinigungen 60 Zuschläge

Als Zuschlag 0,70€




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